Störende Hautveränderungen
Hautveränderungen können im Laufe des Lebens auf verschiedenste Weise auftreten. Einige Veränderungen der Haut sind ein Zeichen von Erkrankungen und müssen daher behandelt werden. Die meisten Hautveränderungen jedoch sind an sich harmlos und stellen in erster Linie ein ästhetisch-kosmetisches Problem dar.
Diese an sich harmlosen Veränderungen der Haut entstehen durch Licht, Vererbung oder auch im Laufe des normalen Alterungsprozesses. Vor allem – aber nicht nur, wenn solche Hautveränderungen im Gesicht auftreten – werden sie als störend empfunden: man fühlt sich nicht mehr „wohl in seiner Haut“. Manchmal wirkt die Hautveränderung sogar negativ auf das Selbstwertgefühl.
Die störende Wirkung dieser Hautveränderungen kann unterschiedliche Gründe haben:
sie
- können sich, beispielsweise wenn man mit der Kleidung darüber reibt, schnell irritieren und dann leicht schmerzen, manchmal sogar bluten,
- fühlen sich bei Berührung unangenehm an,
- vermitteln ein unangenehmes Hautgefühl,
- werden von Dritten wahrgenommen und ggf. kommentiert,
- werden als Zeichen des Alterns bzw. Alters empfunden,
- entsprechen nicht dem Anspruch an das eigene gepflegte Aussehen,
- sehen unschön aus.
Diese störenden Hautveränderungen können, müssen aber nicht behandelt werden.
Plötzlich auftretende Hautveränderungen von einem Dermatologen untersuchen lassen
Treten plötzlich Veränderungen an der Haut auf, entsteht beispielsweise ein dunkler Hautfleck, sollten Sie dies keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Zum Glück handelt es sich in den meisten Fällen um eine gutartige Neubildung. Für Laien ist dies aber nur schwer einschätzen. Auch das Potenzial zur Entartung abzuschätzen, ist nicht einfach. Daher ist eine Untersuchung durch den Facharzt angeraten.
Welche Typen von harmlosen aber störenden Veränderungen der Haut können auftreten?
Grundsätzlich kann man die zahlreichen gutartigen aber störenden Veränderungen der Haut grob in verschiedene Kategorien einteilen:
- Gutartige Pigmentmale
(Naevuszellnaevi, “Muttermale”, “Leberflecke”) - Altersflecke
(Lentigines seniles, Lentigines solares) - Gutartige bindegewebige Veränderungen
(Fibrome, “Stielwarzen”, Xanthelasmen) - Gutartige Gefäßveränderungen
(erweiterte Äderchen/ Teleangiektasien, Blutschwämmchen/ Hämangiome, Sternchenangiome bzw. Spinnennävi/ Spider naevi) - Gutartige Verhornungsstörungen
(Alterswarzen, seborrhoische Keratosen) - Gutartige Talgknoten
(Milien, Atherom, Talgzyste, Grützbeutel) - Gutartige Fettgewebsgeschwulste
(Lipome) - Gutartige bleibende Insektenstichreaktionen
(Histiozytom)
Unbedingt fachärztliche Untersuchung und Diagnose vor einer Behandlung
Vor jeglicher Behandlung muss die Hautveränderung, auch wenn sie schon lange besteht, zunächst fachärztlich kontrolliert werden. Dabei wird geprüft, ob es sich tatsächlich nur um eine gutartige und damit harmlose Veränderung der Haut handelt.
Behandlungen ohne vorherige fachärztliche Kontrolle können gefährlich sein (ein konkretes Beispiel finden Sie hier). Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie sich zunächst von einem Facharzt untersuchen lassen. Ist die Gutartigkeit gesichert, stehen je nach konkretem Fall unterschiedliche Verfahren zur Verfügung, um eine schonende und ästhetisch befriegende Entfernung der Hautveränderungen durchzuführen.
Ist die Behandlung von harmlosen aber störenden Hautveränderungen eine Kassenleistung?
Da Krankenkassen nur die Behandlungen von krankhaften Hautveränderungen übernehmen, müssen Patienten die Behandlungskosten dieser störenden Hautveränderungen selber tragen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).