Hohes Hautkrebsrisiko bei Berufen im Freien: Insbesondere Kanalbauer, Steinbrecher sowie Zimmerleute, Dachdecker sowie Fassadenbauer belastet
In manchen Berufen, die im Freien ausgeübt werden, ist man ggf. mehrere Stunden täglich der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Eine solche langjährige UV-Belastung kann zu Hautkrebs führen. Seit Januar 2015 wurden bereits über 5.500 Verdachtsanzeigen für berufsbedingten Hautkrebs an die Gesetzlichen Unfallversicherungsträger gemeldet (Stand August 2016). Ein besonders hohes Risiko für beruflich bedingten hellen Hautkrebs haben Kanalbauer, Steinbrecher sowie Dach- und Fassadenbauer, dies ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsschutz.
Hintergrund ist die besonders hohe Strahlenbelastung der diese Berufsgruppen ausgesetzt sind. Die Belastung mit ultravioletten Strahlen ist sage und schreibe dreimal so hoch wie die anderer Berufsgruppen, wie Postboten oder Beschäftigten im Ackerbau. Die Strahlenbelastung der Kanalbauer in den sieben Monaten von April bis Oktober reicht rechnerisch für eineinhalb Jahre Sonnenbrand aus.
Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun können
Sowohl für die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer ist es wichtig, an Prävention zu denken. Das kann die Verlegung von Arbeitszeiten weg von der Mittagshitze in die Tagesrandzeiten früher Morgen und späterer Nachmittag aber v.a. auch das mehrfache Eincremen mit Sonnenschutz sein. Dabei sollte der Sonnenschutz einen möglichst hohen Lichtschutzfaktor haben. Es gibt auch Kleidung, die aktiv UV-Strahlung ausfiltert.
Grundsätzlich gilt: gerade, wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, die mehrere Stunden täglich der Sonnenstrahlung ausgesetzt ist, sollten Sie unbedingt an eine regelmäßige Hautkrebs-Vorsorge denken. Bereits die Hautkrebsvorstufen, wie Aktinische Keratosen sollten behandelt werden.
Zertifizierter Berufsdermatologe
Als zertifizierter Berufsdermatologe (ABD) stehe ich Ihnen für alle Fragen und Anliegen rund um das Thema Berufsdermatologie gerne zur Verfügung. In meiner Praxis erhalten Sie eine individuelle Beratung, die allergologische Diagnostik zu Berufsallergien sowie die Hautkrebsfrüherkennung, eine umfassende Behandlung aller berufsdermatologischen Erkrankungen und die Abwicklung der notwendigen Formalitäten mit dem Unfallversicherungsträger/ der Berufsgenossenschaft.
Bei Anerkennung einer Berufskrankheit ist der Unfallversicherungs-Träger (i.d.R. Berufsgenossenschaft) für die Erkrankung zuständig, nicht mehr Ihre Krankenkasse. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Anwendung neuer Therapieverfahren, da diese meistens (noch) nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wie die Photodynamische Therapie (PDT). Abr auch die Kosten für verordnete Sonnenschutz- und Pflegemittel werden übernommen. Zudem entfallen auch Zuzahlungen und Rezeptgebühren im Rahmen der Heilbehandlung durch den Unfallversicherungs-Träger.
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